Umwelt und Entsorgung

Verpackungsgesetz ab 01.01.2019 - Wir sind ein lizenzierter Onlinehändler

"Es wird eine Zentrale Stelle geschaffen, um die Transparenz in der Lizenzierung zu stärken und die Vollzugsbehörden bei der Bekämpfung der Unterlizenzierung zu unterstützen. Ziel ist eine Verpackungsentsorgung auf einer nachhaltigen und wettbewerbsneutralen Grundlage.

Neben einer deutlichen Erhöhung der Quoten für das werkstoffliche Recycling werden auch einige Pflichten und Definitionen mit dem VerpackG verschärft"

 
Altbatterie-Entsorgung
 
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder Akkus, oder Geräten, die mit Batterien oder Akkus betrieben werden, sind wir als Händler gemäß dem Batteriegesetz verpflichtet, über diesbezügliche Regelungen und Pflichten zu informieren:
 
Altbatterien dürfen nicht in den Hausmüll. Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, Batterien zu einer geeigneten Sammelstelle beim Handel oder der Kommune zu bringen. Die Abgabe ist für Sie kostenlos. Sie können ihre gebrauchten Batterien auch an uns zurückschicken. Die Rücksendung der Batterien/Akkus an uns muss in jedem Fall ausreichend frankiert erfolgen:
 
kosmetik-webshop.de
Inhaber Mario Frühling
Auf der Hut 12
D-91301 Forchheim
 
Altbatterien enthalten möglicherweise Schadstoffe oder Schwermetalle, die der Umwelt und der Gesundheit schaden können. Außerdem enthalten Batterien wertvolle Rohstoffe, die wieder verwertet werden. Die Umwelt und der kosmetik-webshop.de sagen Dankeschön.

Die Mülltonne bedeutet: Batterien und Akkus dürfen nicht in
den Hausmüll.
 
Die Zeichen unter den Mülltonnen stehen für:
Pb: Batterie enthält Blei
Cd: Batterie enthält Cadmium
Hg: Batterie enthält Quecksilber

Sie haben die Möglichkeit, diese Informationen auch nochmals in den Begleitpapieren der Warenlieferung oder in der Bedienungsanleitung des jeweiligen Geräteherstellers nachzulesen.
 
Weitere Hinweise zum Batteriegesetz finden Sie im Verbrauerbereich der Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS) www.grs-batterien.de.
 

Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
 
Das Symbol für die getrennte Sammlung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar. Die Entsorgung dieser Elektrogeräte im Hausmüll ist nach dem ElektroG (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten), verboten! Sie sind als Verbraucher zur Entsorgung über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme der Kommune verpflichtet. Verbraucher können Ihre Elektro-Altgeräte kostenlos bei einer der kommunalen Sammelstellen abgeben.
Informationen zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz finden Sie auf der Homepage des Bundesministerium für Umwelt in der Rubrik Abfall: www.bmu.de
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